Update vom 19.01.2022: Der Bundesrat verlängert Kontaktquarantäne und Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar 2022; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März 2022
«MERKBLATT FÜR ARBEITGEBER GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ – NEUES CORONAVIRUS (COVID-19)» Version 20.12.21 vom SECO und Update «Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen und Industrie» Version 7 vom 20.12.2021 der SUVA
Das Seco hat das Merkblatt für Arbeitgeber per 20.12.21 angepasst. Auch die SUVA Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen und Industrie Version 7 vom 20.12.2021 wurde angepasst.
Ab 20. Dezember 2021 gilt Homeoffice-Pflicht, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
Neu gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen (auch Grossraumbüros, Umkleidekabinen und Garderoben), in denen sich mehr als eine Person aufhält, auch wenn das Covid-Zertifikat genutzt wird. Als Innenräume gelten alle geschlossenen Räume (inklusive Räume, die sich noch im Bau befinden, in denen die Fenster schon eingesetzt sind). Dies gilt auch in Fahrzeugen und Gruppentransporten, in denen sich mehr als eine Person aufhält.
Bei Arbeiten im Freien (inklusive in Räumen, die sich noch im Bau befinden, in denen die Fenster noch nicht eingesetzt sind), sinkt das Risiko einer Ansteckung. Dennoch ist bei intensiveren Kontakten (sprich wenn Arbeiten nur ausgeführt werden können, wenn die Personen eine längere Dauer den Abstand von 1.5 Metern unterschreiten), eine Maske zu tragen, wenn diese Tätigkeiten nicht zeitweilig durch eine kurze Pause von einigen Minuten unterbrochen werden können.
Unterstrichen wird weiterhin die Wichtigkeit, die bekannten Hygiene- und Abstandsempfehlungen des BAG konsequent einzuhalten.
Weitere Schutzmassnahmen sind je nach Risiko gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen.
Der SNiv - Schweizer Netzinfrastrukturverband fordert die Unternehmen der Branche auf, die Schutzmassnahmen weiterhin strikte einzuhalten und dies auch von den Arbeitnehmenden und Subunternehmen einzufordern. Wir wollen unsere Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit damit schützen, unabhängig der Virusvariante, die gerade im Umlauf ist.
Das Dokument vom Seco finden Sie hier
Das Dokument der SUVA mit hilfreichen Antworten zu Fragen aus der Praxis für den Vollzug der Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand finden Sie hier (siehe ab Seite 9).